LG Nürnberg-Fürth: Wohnungseigentümergemeinschaft, Einzelner Wohnungseigentümer, Anderer Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümerbeschluß, Übrige Wohnungseigentümer, Unbilligkeit, Bauliche Veränderung, Ordnungsmäßige Verwaltung, Beschlußfassung, Darlegungs- und Beweislast, Gestattungsbeschluss, Eigentümerversammlung, Treuwidrigkeit, Abwehranspruch, Beschlussanfechtungsklage, Benachteiligung, Gemeinschaftseigentum, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Informationsgrundlagen, Erheblichkeitsschwelle
Endurteil vom 19.01.2024 – 14 S 881/23 WEG